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Überbrückungshilfe Bund

Die Überbrückunshilfe des Bundes ist in der unteren Grafik zusammengefasst. Neu ist diesmal, dass die Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler den Antrag nicht selbst beim Land stellen können, sondern nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.

Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

Als fixe Betriebskosten gelten beispielsweise:

  1. Mietkosten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die für den Betrieb genutzt werden. Privaträume sind ausdrücklich nicht förderfähig; weitere Mietkosten(z. B für Fahrzeuge und Maschinen)
  2. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  3. Finanzierung von Leasingraten
  4. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV indegenerique.be
  5. Kosten für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung, und Hygienemaßnahmen
  6. Grundsteuern
  7. Betriebliche Lizenzgebühren
  8. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  9. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen
  10. Kosten für Auszubildende
  11. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10 Prozent der bereits genannten Fixkosten gefördert
  12. Reisebüros können zudem Provisionen anrechnen, die an Reiseveranstalter aufgrund von Corona-bedingten Stornierungen zurückgezahlt wurden

Überbrückungshilfe Land NRW

Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für Freiberufler und Solo-Selbstständige auf. Mit „NRW Überbrückungshilfe Plus“ würde eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro für drei Monate gewährt.

Nähere Informationen dazu finden Sie im folgenden Link: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

Wenn wir für sie prüfen sollen, ob sie für einen Antrag in Frage kommen, kontaktieren sie uns!

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