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Die aktuellen steuerlichen Reformen bieten Ihnen in den kommenden Jahren attraktive Vorteile. Zunächst profitieren Sie im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 von deutlich verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten: Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können Sie die erhöhte degressive Abschreibung mit einem Satz von bis zu 30 % nutzen.
Ab dem Jahr 2028 tritt für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Kraft. Der Steuersatz sinkt zunächst auf 14 % und wird in den Folgejahren weiter reduziert, bis er schließlich 10 % erreicht.
Für Einzel- und Mitunternehmer gilt ab 2028 ebenfalls eine stufenweise Reduktion des Steuersatzes nicht entnommener Gewinne gemäß der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EstG). Dieser reduziert sich von 28,25% auf 25%.
Sie profitieren Unternehmer somit sowohl kurzfristig von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten als auch langfristig von niedrigeren Steuersätzen.

CategorySteuerrecht

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