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SCHWERPUNKTBEREICHE

Schwerpunktbereiche: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht; Bau- und Architektenrecht; Vertragsrecht, Miet- und Verkehrsrecht, internationales Kaufrecht

J
AHRGANG 1967
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Niels Garbe in Freiburg i.Br. und Lausanne (Schweiz). In Aberdeen (Schottland) erwarb er die Zusatzqualifikation „Master of Laws“ (LL.M.). Den Referendardienst leistete er dann im schönen Rheinland ab, wo er 1997 auch das 2. Staatsexamen ablegte.

Seit 1998 ist Niels Garbe als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst war er zwei Jahre in Düsseldorf, dann sieben Jahre in Meerbusch und Xanten und zuletzt drei Jahre in Wesel tätig, bevor er Mitte November 2010 in die Partnerschaft Ahlbory, Garbe& Partner eintrat.

Sein fachlicher Schwerpunkt ist zum einen das Arbeitsrecht, in dem er seit 2007 die Bezeichnung des Fachanwalts führen darf. Hier berät und vertritt Niels Garbe sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts. Dies beginnt bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, geht über die Bewältigung der vielfältigen Fragestellungen während des Arbeitsverhältnisses, so z.B. im Zusammenhang mit Abmahnungen, Befristungen, Betriebsübergängen, Elternzeit, Teilzeit, Versetzungen, Urlaub und der Fragestellung, welche Rechte der Betriebsrat bei all dem hat, und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung.

Daneben ist Niels Garbe auch speziell im privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Derzeit absolviert er auch in diesem Bereich die Ausbildung zum Fachanwalt und hat den theoretischen Teil bereits erfolgreich absolviert.
In diesem Bereich zählen sowohl Handwerker, Bauunternehmer und Architekten als auch Privatpersonen auf Auftragnehmer- wie Auftraggeberseite zu seinen Mandanten. Die anwaltliche Betreuung umfasst das Vergaberecht, die Prüfung und Erstellung von Architekten-, Werk- oder Werklieferungsverträgen nach BGB und VOB/B, das Geltendmachen und Durchsetzen sowie die Abwehr von Werklohn- und Mängelbeseitigungsansprüchen.

Darüber hinaus bewegt sich Niels Garbe auch insbesondere im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Auch hier arbeitet er bereits an einem Fachanwaltstitel.
In diesem Rechtsgebiet klärt er zuverlässig jegliche Fragen, die den Geschäftsverbindung von Bank und Kunden betreffen, den Zahlungsverkehr, Factoring, Kreditvergaben und Wertpapierhandel.

Das allgemeine Vertragsrecht sowie das Miet- und Verkehrsrecht runden sein Tätigkeitsfeld ab.

Niels Garbe ist berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bundesweit aufzutreten. Er nimmt auch gerne Termine vor Ort oder bei Mandanten im Betrieb bzw. zu Hause wahr, wenn dies gewünscht oder der Angelegenheit förderlich ist. Bei Bedarf können Besprechungen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten vereinbart werden.

Die Freizeit verbringt er am liebsten mit seiner Frau und den beiden Kindern, bei Freunden, auf Reisen, bei einem schönen Essen, einem guten Glas Wein und mit viel Musik.