Open/Close Menu Unternehmensgründung · Unternehmensnachfolge · Unternehmenssicherung

Wir wollen Ihnen als  bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrierte Rechtsanwälte und Steuerberater auch in der Krise zur Seite stehen. Die BAFA bezuschusst unsere Beratungsleistungen mit 50 %  bis 90 %. Sichern Sie sich jetzt den Förderzuschuss und holen Sie sich die Unterstützung in unsicheren Zeiten.

Unternehmen, aber auch Selbstständige, die die Auswirkung der Corona-Krise bereits spüren, können seit dem 03.04.2020 Hilfe in Form einer Förderung von Beratungskosten vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bekommen.

Wir unterstützen Sie bei den Anträgen zu den Fördermitteln der BAFA und stehen Ihnen als kompetenter und qualifizierter Partner zur Seite und beraten Sie gern bei vielen Fragen:

  • Unternehmensgründung
  • Unternehmenssicherung und -sanierung (Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bei Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Unternehmensnachfolge

Sprechen Sie uns gern an und profitieren Sie von unserer Expertise, Doppelqualifikation und Erfahrung!

  • Für wen kommt die Förderung in Frage?

    Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind

    • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)

    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden –
    unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

    Dabei müssen Unternehmer ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

  • Wer ist nicht antragsberechtigt?

    • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt oder Notar tätig sind

    • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen

    • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen

    • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

  • Wie hoch ist die Förderhöhe?

    • junge Unternehmen (max https://pharmacieinde.com. 2 Jahre auf dem Markt:
      maximaler Zuschuss 50% bei einer Bemessungsgrundlage von 4000,- Euro (= 2000,- Euro)
    • Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach Gründung)
      maximaler Zuschuss 50% bei einer Bemessungsgrundlage von 3000,- Euro (= 1500,- Euro)
    • Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Gründungsjahr)
      maximaler Zuschuss 90% bei einer Bemessungsgrundlage von 3000,- Euro (= 2700,- Euro)
CategoryAllgemein

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