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Wir informieren uns täglich über die aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, um unseren Mandanten eine optimale Beratung bieten zu können.

Viele Mandanten sind in letzter Zeit an uns heran getreten und wollten wissen, ob die Mittelverwendung für Solo-Selbstständige der Corona-Soforthilfe nachgewiesen werden muss und ob diese auch die Kosten der privaten Lebensführung miteinschließt.

Die Soforthilfe wird grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen ausgezahlt:

1. Umsatzeinbruch von mind. 50% seit dem 01.03.2020 (verglichen zum Vorjahr)
2. Nachweisliche Auftragsstornierungen bedingt durch die Corona-Pandemie
3. Massive Einschränkung der geschäftlichen Tätigkeit aufgrund behördlicher Anordnungen
4. Entstandener Liquiditätsengpass für laufende Zahlungen durch die Corona-Pandemie

Eines dieser Kriterien muss nachgewiesen werden.

Laut den am 30. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Kurzfakten zum Corona-Soforthilfe-Programm war eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten durch die Fördergelder nicht statthaft, stattdessen soll durch einen erleichterten Zugang zu Grundsicherungsleistungen die private finanzielle Notlage abgefedert werden.

Nach unserem Rechtsverständnis sind wir ursprünglich davon ausgegangen, dass bei Solo-Selbstständigen die Ausgaben der privaten Lebensführung mit eingeschlossen sind, da gerade bei ihnen oftmals eine saubere Abgrenzung zwischen Lebenshaltungs- und Betriebskosten nicht möglich ist. Doch oben genannte Kurzfakten verneinten dies ausdrücklich.

Doch gestern wurde vom Land NRW wichtige Änderungen bezüglich des Soforthilfeprogrammes für Solo-Selbstständige bekannt gegeben:

Entgegen früherer Veröffentlichungen dürfen nun doch max. 2000,- Euro für Kosten der privaten Lebensführung verwendet werden.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass entsprechende Belege aufbewahrt werden müssen. Zudem sind die Personen, die die Soforthilfe in Anspruch genommen haben, verpflichtet, nach dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum eine detaillierte Erklärung darüber abzugeben, für welche Kosten die Gelder verwendet wurden.

Außerdem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass nur diejenigen, die parallel keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben, die 2000,- Euro für private Kosten nutzen können.

Nähere Informationen dazu finden Sie im folgenden Link:

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

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Gerne stehen wir Ihnen bei offenen Fragen zu Ihrer Verfügung kamagra gdje kupiti!

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