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Durch die Steuersenkung sinkt der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19% auf 16%.
Fangen Sie rechtzeitig an! Wenn Sie sich die 3 % Sparen wollen, muss die Einkommensteuerklärung bis zum 31.Dezebember 2020 beim Finanzamt vorliegen. Wir helfen Ihnen dabei!
Dafür müssen Sie uns Ihre Unterlagen bis zum 31. August einreichen. Durch die rechtzeitige Einreichung können wir Sie auf fehlende Unterlagen hinweisen. Daraufhin haben Sie nochmal bis zum 30. September die Gelegenheit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit!

CategorySteuerrecht

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