Open/Close Menu Unternehmensgründung · Unternehmensnachfolge · Unternehmenssicherung

Geplante Änderungen der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) – Senkung des Thesaurierungssatzes
Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ermöglicht es Einzelunternehmern und Mitunternehmern, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Ziel ist es, die steuerliche Belastung thesaurierter Gewinne von Personenunternehmen an das Niveau der Kapitalgesellschaften anzugleichen und so die Eigenkapitalbildung zu fördern.
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ ist eine stufenweise Senkung des Thesaurierungssteuersatzes vorgesehen. Der bisherige Steuersatz von 28,25 % wird in drei Stufen abgesenkt:
Veranlagungszeitraum (VZ)              Thesaurierungssteuersatz (%)
bis 2027                                               28,25
2028–2029                                           27,00
2030–2031                                           26,00
ab 2032                                                25,00
Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, die steuerliche Belastung von Personenunternehmen weiter an die von Kapitalgesellschaften anzugleichen und damit die Rechtsformneutralität zu stärken. Die Nachversteuerung bei späterer Entnahme thesaurierter Gewinne bleibt weiterhin mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) bestehen.

CategorySteuerrecht

© 2018 Ahlbory, Garbe & Partner
Crafted by M00dy

selbstständig unternehmen