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1) Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Grundlegende Einführung

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Grundpfeiler in der Systematik der langfristigen Vorsorgeplanung. Sie gilt unter Fördergesichtspunkten gar als „Königsweg“ unter den vielfältigen Alternativen und als klassische „Win-Win-Situation“ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Durch das „Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018“ wurden einige gesetzliche Rahmenbedingungen neu justiert und verbessert. Das Interview mit STB RA Lars Ahlbory und Dipl.-Kfm. Frank Scholz (Spezialist bAV) erklärt die wichtigsten Grundlagen der bAV und die wichtigsten Neuerungen.

2) Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  aus Arbeitgebersicht

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) aus 2018 ergeben sich weitergehende Pflichten des Arbeitgebers, nicht nur für neue Arbeitsverhältnisse, sondern auch für bestehende Arbeitsverträge und insbesondere auch für etwaige bereits erfolgte bAV-Zusagen. Vielen Arbeitgebern ist auch nicht klar, dass es sich beim Themenkomplex „bAV“ nicht nur um eine Versicherung handelt, sondern um eine arbeitsrechtlich geregelte Zusage. Viele Arbeitgeber fragen sich, ob das Thema überhaupt für sie relevant ist, vor allem, wenn sie bislang gar keinen Vertrag zur bAV im Unternehmen haben. Das Experteninterview mit StB RA Lars Ahlbory und Dipl.-Kfm. Frank Scholz (Spezialist bAV) beleuchtet kurz und prägnant alle relevanten Fragen und hilft dabei, die eigene (Haftungs)-Situation als Unternehmer besser einschätzen zu können und zu verstehen, wie sich diese eingrenzen lässt.

3) Betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus Arbeitnehmersicht

Auch aus Sicht von Arbeitnehmern haben sich durch das BRSG 2018 einige Veränderungen ergeben: Und zwar durchgängig positive, denn es wurde sowohl der Förderrahmen insgesamt ausgeweitet, dazu ein verpflichtender AG-Zuschuss bei Entgeltumwandlung aus der SV-Ersparnis eingeführt, und schließlich die Verbeitragung der Betriebsrente in der Ruhestandsphase durch die GKV mit einem vernünftigen und dynamisch wachsenden Freibetrag entweder ausgesetzt oder zumindest deutlich reduziert. Damit ist die Betriebsrente noch attraktiver geworden als zuvor schon und ist nun für jede Fallkonstellation für jeden Arbeitnehmer ein Gewinn. Informieren Sie sich durch das Experteninterview mit StB RA Lars Ahlbory und Dipl-Kfm. Frank Scholz (Spezialist bAV).

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