Unternehmensgründung

Vorwort:

Die nachfolgenden Hinweise sollen Unternehmensgründern einen ersten Einblick in die Rechtsmaterie verschaffen. Es handelt sich um eine stark gekürzte Version unseres 13- seitigen Leitfadens zur Unternehmensgründung, welchen Sie auf Nachfrage gerne und unentgeltlich zugesandt bekommen. Wenden Sie sich dazu einfach an: kanzlei@ag-partner.eu

1. Der Anfang einer Unternehmensgründung

Am Anfang jeder Unternehmensgründung sollte man sich strukturiert mit der eigenen Geschäftsidee auseinandersetzen. Je genauer man sich selbst über die einzelnen Inhalte bewusst ist, desto überzeugender kann man später möglichen Geldgebern gegenübertreten und das eigene Konzept darlegen. Dabei geht es um generelle Fragen in Bezug auf die Geschäftsidee, die eigene Person, den Markt und die Stellung im Markt, aber auch um konkrete Fragen der Rechtsform, der Vor- und Nachteile Ihres Produkts oder der Dienstleistung. Auch Marketing und Absatzkonzepte müssen gründlich überdacht werden.

2. Die Existenzgründung als Prozess

Sehen Sie Ihre Existenzgründung als Prozess mit verschiedenen Phasen. Jene Phasen sind zwar individuell, der „klassische Weg“ lässt sich vereinfacht aber wie folgt darstellen:

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3. Die Wahl der Rechtsform

Gerade bei der Rechtsformwahl gilt es rechtliche und steuerrechtliche Ansprüche in Einklang zu bringen. Ein Erfolgsrezept für alle gibt es nicht, denn jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile.

  • Als Einzelunternehmer können Sie sich als Freiberufler (nur bei der Ausübung eines freien Berufs), als Kleingewerbetreibender oder als (Voll-) Kaufmann betätigen.
  • Beginnen Sie Ihre Unternehmung mit mehreren Personen, ist die einfachste Personengesellschaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In diesem Fall schließen sich mehrere Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammen (und entfalten hierbei Außenwirkung). Die offene Handelsgesellschaft (OHG) muss die vorangegangenen Voraussetzungen erfüllen und darüber hinaus ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter einer GbR oder einer OHG haften unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen Die Kommanditgesellschaft (KG) hat neben dem voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) beliebig viele begrenzt haftende Gesellschafter (Kommanditisten).

Zu guter Letzt sei noch die GmbH und Co KG genannt. In diesem Fall übernimmt die GmbH als juristische Person die Rolle des vollhaftenden Gesellschafters und die anderen Gesellschafter haften als Kommanditisten nur begrenzt. Damit werden die Vorteile einer Personengesellschaft und die einer GmbH zusammengeführt und genutzt.

  • Weit verbreitet ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR, wobei auch vermögenswerte Gegenstände, wie etwa Fahrzeuge oder Immobilien, durch den Gesellschafter in das Vermögen mit eingebracht werden können. Danach haftet die GmbH für Verbindlichkeiten mit ihrem Gesellschaftsvermögen und der Gesellschafter ist im Grundsatz von der Haftung befreit.
  • Die europäische Rechtsprechung eröffnete zudem die Möglichkeit einer auf die ebenfalls begrenzt haftende Limited (Ltd.) mit geringerem Mindeststammkapital. In der Praxis leidet diese deshalb allerdings stark an Seriosität Not und ist mangels finanzieller Sicherheiten als Geschäftspartner nicht sonderlich gern gesehen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat reagiert und die Möglichkeit einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) geschaffen.. Die UG stellt eine kleinere Variante der herkömmlichen GmbH dar, bei der das Stammkapital lediglich einen Euro betragen muss. In der Gründerpraxis werden jedoch aufgrund der Bonität, meist weitaus höhere Beträge gewählt. Die UG ist in jedem Fall besser als die Limited.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Auswahl die Anzahl der Gesellschafter, das Eigenkapital, steuerliche Vor- und Nachteile und das gesellschaftliche Ansehen. Sinnvoller Weise sollten Sie in Ihre Überlegungen einen Rechts- und Wirtschaftsexperten mit einschließen und sich alle Fragen beantworten lassen.

4. Die Bank und öffentliche Mittel

Als Unternehmer wird Ihre Hausbank zum stetigen Begleiter. Es gilt, einen regen und guten Kontakt –nicht nur in Krisenzeiten (!)- aufzubauen und zu pflegen. Dazu sollten Sie von Anfang an souverän auftreten und gut informiert und vorbereitet in die Gespräche gehen. Es geht um Sie! Natürlich können Sie Berater zum Gespräch hinzuziehen, was in einzelnen Fällen auch durchaus sinnvoll sein kann. Die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner bietet Ihnen in diesem Zusammenhang an, sich bei Bankgesprächen durch Ihren Steuerberater vorab briefen und begleiten zu lassen.

Im Internet lassen sich darüber hinaus umfangreiche Informationen zu Fördermöglichkeiten finden. Diesbezüglich sei verwiesen auf:

KFW Mittelstandsbank

NRW Bank

Bürgerschaftsbank NRW

Für weitere Programme, deren Konditionen und Zulassungsvoraussetzungen, können Sie sich gerne an die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner wenden.

5. Weiter Hinweise

  • Als Faustregel gilt es, 1-3 % des Umsatzes in Werbung zu investieren. Die Varianten der Werbungen sind dabei so vielfältig, wie das Leben selbst, doch die effektivste Werbung ist die, die im Kopf bleibt.
  • Zwangsläufig muss ein Existenzgründer sich früher oder später mit gewerblichen Schutzrechten auseinander. Ein Streit im Bereich Markenrecht kann teuer werden. Deshalb sei zu einer umfassenden Markenrecherche und einem professionellen Markenrechtsmanagement geraten..
  • Zu beachten gelten weiterhin die rechtlichen Vorgaben für Ihre Internetpräsenz. So gibt es pedantische Regelungen zu Inhalt und Form eines Impressums, einer Datenschutzerklärung, einer Widerrufsbelehrung, usw. Diese Anforderungen gilt es zu kennen und bei der eigenen Webseite umzusetzen.
  • Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bestimmungen für den Online-Handel, Preisangaben und den Bestellvorgang, Cookie-Verwendung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regelungen für Fernabsatzgeschäfte, Gesundheitsrechtliche Vorschriften, usw. usf. Die unterschiedlichen Anforderungen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Rechtsform einschlägig sind, müssen ermittelt und individuell umgesetzt werden.
  • Beziehen Sie in Ihre Überlegungen zur Standortwahl insbesondere auch mit ein, dass Sie Ihr beabsichtigtes Gewerbe am gewählten Platz auch ausüben dürfen. Die Baunutzungsverordnung unterscheidet nämlich zwischen reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten für die unterschiedliche Regelungen einschlägig sind. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass das gewerbliche Mietrecht etwas strenger ist, als das private.

6. Die häufigsten Fehler in der Praxis

  • Mangelnde betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die zu einem fehlenden Überblick führen
  • Unzureichende Qualifikation oder fehlende Kenntnisse, insb. in den Bereichen Markt- und Wettbewerbsverhältnisse oder des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Fehlinformation oder Informationsdefizite durch falsche, fehlende, oder zu späte Beratung
  • Marken- oder Urheberrechtliche Verstöße
  • Misswirtschaft

In eigener Sache

Die vorangegangenen Ausführungen stammen aus einer gekürzten Version unseres 13-seitigen Leitfadens. Auf Nachfrage senden wir Ihnen diesen gerne und unentgeltlich zu.

Eine Existenzgründung sollte wohl überlegt und gut durchdacht sein. Neben dieser guten Vorbereitung ist es zudem wichtig, einen starken und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben; Einen Partner der die Fragen und Probleme im Zuge einer Unternehmensgründung kennt, Ihnen damit unter die Arme greifen, und Sie bei schwierigen Fragen leiten kann.

Bei Ahlbory, Garbe & Partner beschäftigt sich RA, StB und LLM. Lars Ahlbory seit Jahren mit Unternehmensgründungen, Unternehmenssicherung und Unternehmensnachfolge. Durch seinen ehemaligen Einsatz in leitender Funktion für die Wirtschaftsjunioren, seine Dozententätigkeit bei der Hochschule für Ökonomie und Management, wie auch durch seine zahlreichen Vorträge in steuer- und gesellschaftsrechtlichen Belangen, ist er für Sie der geeignete Ansprechpartner rund um das Thema Unternehmensgründung.