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Mit Hilfe der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger mittels staatlicher Gewalt seine privatrechtlichen Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen. Voraussetzung dazu ist zunächst ein vollstreckbarer Titel gegen den Gläubiger. Zwangsvollstreckung ist also die mit staatlichen Machtmitteln erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Anspruchsbefriedigung des Gläubigers und damit Mittel gegen Selbstjustiz oder das „Faustrecht“.

Im Bereich Zwangsvollstreckung stehen Ihnen bei Ahlbory, Garbe und Partner zur Verfügung: RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel)und Niels Garbe, LLM. (Aberdeen)

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