Open/Close Menu Unternehmensgründung · Unternehmensnachfolge · Unternehmenssicherung

Vereine und Vereinsmitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten und hohes Engagement einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl. Zur Gründung eines Vereins schließen sich mehrere Personen freiwillig zusammen, um ein gemeinsames Interesse zu verfolgen und sich dabei aus Beiträgen der Mitglieder zu finanzieren. Eine vereinsspezifische Besonderheit ist dabei, dass sie auch ohne eine diesbezügliche weitere Regelung unabhängig vom Personalwechsel besehen bleiben.

Ein Verein muss nicht zwangsläufig eingetragen werden (= e.V.). Der einzige Vorteil der Eintragung besteht darin, dass der Verein im Vereinsregister vermerkt ist und somit eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Verein als gemeinnützig anerkennen zu lassen. Die Anerkennung hat den Vorteil, dass keine Gewerbe- und Körperschaftsteuern an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Dabei gibt es wiederum unterschiedliche Formen:

1. Selbstzweckvereine, die der Durchführung von Hobbys oder Freizeitaktivitäten dienen (bspw.: FC Musterdorf e.V.)
2. Ideelle Vereine, die vornehmlich externe und gemeinnützige Ziele verfolgen (bspw.: Altenhilfe Musterdorf e.V.)
3. Selbst- / Fremdenhilfevereine, die Unterstützung und Hilfen anbieten (bspw.: Anonyme Alkoholiker)

Unter Vereinsrecht versteht die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner die Unterstützung dieser vielfältigen Aktivitäten durch Beratung bei der Gründung, rechtliche und steuerliche Betreuung während der Tätigkeit, aber auch bei der Auflösung Ihres Vereins.

Mit RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) bündelt die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner sowohl die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Steuern und Recht und bietet ferner auch einschlägige Erfahrungen im Bereich Personen- und Kapitalgesellschaften. Er berät Sie gern in allen Fragen rund um den Verein und das Vereinsrecht.

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