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Strafrechtliche Vorwürfe aus dem Bereich Steuern werden nach den Vorkommnissen (Steuer-CDs, spektakuläre Einzelfälle) wohl nicht mehr unterschätzt. Bei Ahlbory, Garbe & Partner erhalten Sie deshalb eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung unter Einbeziehung jeglicher Aspekte der Strafverteidigung unter Betrachtung der steuerlichen Schwerpunkte Ihres Falles.

Insbesondere sei in diesem Zusammenhang die strafbefreiende Selbstanzeige herausgestellt. Seit dem 01.01.2015 ist diese novellierten Regelungen unterworfen, existiert grundsätzlich aber weiterhin. So kann eine Steuerhinterziehung bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei sein und im Falle von höheren Beträgen, nach Zahlung eines entsprechenden Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Die Option zur Selbstanzeige steht Ihnen nach wie vor zu, jedoch nur bis der Steuerfahnder bei Ihnen klingelt. Sie muss also rechtzeitig vorgenommen werden.

Als Spezialist berät Sie bei Ahlbory, Garbe & Partner RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) und vertritt Sie in finanzgerichtlichen Angelegenheiten bei unvermeidbaren Ermittlungs- und Strafverfahren und sorgt daraufhin auch präventiv für die Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen.

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