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Obgleich die Bedeutung von Unternehmenssanierungen, Restrukturierungen und Insolvenzen in Deutschland jahrelang stetig zugenommen hat und nun auf einem hohen Level angekommen ist, lässt sich in Deutschland kein eigenständiges „Sanierungssteuergesetz“ finden, das alle relevante Tatbestände umfassend regelt.

So gilt es vielmehr, die mannigfaltigen Optionen in Bezug auf leistungswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und strukturelle Sanierung nach relevanten Tatbestandsmerkmalen darauf hin zu überprüfen, ob sie steuerrechtliche Auswirkungen auslösen.

Insbesondere die ertragsteuerlichen Regelungen des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes, aber auch die Vorschriften des Umwandlungssteuerrechts, sind zu beachten, um die Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusichern.

Mit Dipl. Volkswirt und StB Ihnke Würtenberg kann die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner Ihnen einen Weggefährten anbieten, der sich in jahrelanger Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung bewährt hat und nun an dem Fachberater für Unternehmenssanierung arbeitet.
Als Steuerberater kennt er zudem die relevanten steuerrechtlichen Vorschriften und weiß diese anzuwenden.
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