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Verschärfte Auflagen im Steuerrecht für Sachbezüge und der 44-Euro-Freigrenze ab 2020

Oftmals möchten Unternehmen ihren Angestellten etwas Gutes tun und vergeben Gutscheine oder Prepaidkarten mit einem bestimmten Geldbetrag.
Darunter fallen auch die beliebten Tankgutscheine.

Die gute Nachricht vorweg: Die 44-Euro-Freigrenze (inkl. MwSt.)  bleibt bestehen.

Allerdings hat der Gesetzgeber den Sachlohnbegriff zum 01.01.2020 neu geregelt und enger abgesteckt. So sollen Sachbezüge klarer von Geldleistungen unterschieden werden. Der Bundesrat hat der Neuregelung des Paragrafen 8 des Einkommensteuergesetzes (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG) am 29. November zugestimmt.

Was bleibt ab 2020 weiter erlaubt?

Gutscheine und Geldkarten bleiben unter bestimmten Voraussetzungen weiter begünstigt:

Für den Einkauf bei einem bestimmten Einzelhändler wie zB. bei einem bestimmten Lebensmittelgeschäft oder einer bestimmten Tankstelle.

Auch Centergutscheine und City-Cards stellen weiterhin einen Sachbezug dar.

Wichtig ist:
Die Karten dürfen nur in Deutschland eingesetzt werden und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Was ist neu? Was ändert sich?

Folgende Leistungen betrachtet der Gesetzgeber ab dem 01.01.2020 als reine Geldleistung und führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn:

Zweckgebundene Geldleistungen
Der Arbeitgeber gibt seinem Mitarbeiter Geld, damit dieser sich etwas zuvor Festgelegtes kaufen kann

Nachträgliche Kostenerstattung
Ein Mitarbeiter kauft etwas oder tankt und lässt sich im Nachhinein bei Vorlage der entsprechenden Quittung das Geld erstatten

Geldersatzleistungen
wie Kreditkarten, Tankkarten und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag laufen und nicht zweckgebunden sind (z.B. kauft der Arbeitnehmer an der Tankstelle Waren statt Kraftstoff)

Gutscheine und Geldkarten
mit denen man auch Geld abheben kann, werden fortan als reine Bargeldleistung betrachtet

Prepaidkarten
Mit IBAN, also mit einem eigenen Konto oder Paypal-Funktion

Die Neuregelung tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Sachbezüge sind nicht betroffen.
Bisher gewähren viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern gegen Vorlage von Belegen oder Quittungen die 44 Euro cialis belgique prix.
Wer weiterhin lohn- und sozialversicherungsfreie Vorteile bieten will, sollte seinen Mitarbeitern diese in anderer Form gewähren.

Bleiben Sie auf der sicheren Seite:
Geben Sie nur noch Tankkarten aus, die zweckgebunden sind!

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