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Das Internet-Kaufrecht, oder auch E-Commerce genannt, ist gekennzeichnet durch eine klare rechtliche Trennung von Verbraucher- bzw. Fernabsatzrecht und Handelskauf. Im Zuge des wachsenden Onlinemarkts gewinnt dieses Rechtsgebiet zunehmend an Bedeutung und rechtlichem Umfang.

Gegenüber Verbrauchern gelten dabei umfangreiche Belehrungspflichten und besondere Schutzrechte. So entwickelte die Rechtsprechung schon früh ein AGB- und Fernabsatzrecht zum Verbraucherschutz. Mit der Schuldrechtsreform von 2002 wurden diese dann auch seitens des Gesetzgebers in das BGB eingegliedert.

Für B2B-Geschäfte hingegen gelten derartige Regelungen zur AGB-Kontrolle nur eingeschränkt. Auch finden sich weitere Besonderheiten, die es zu kennen und beachten gilt.

Für alle Fragen zum Online-Kaufrecht inklusive der Implementierung gesetzlicher Regelungen in Ihren Onlinehandel, steht Ihnen bei Ahlbory, Garbe & Partner als erfahrener Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) zur Verfügung.

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