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Im Mietrecht geht es vornehmlich darum, einen fairen Ausgleich der Interessen des Mieters und des Vermieters herzustellen. Es spielt jedoch auch eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und soll auch für eine zukunftsfähige Fortentwicklung der Wohnungsbestände sorgen.

Mit der Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung in den neuen Ländern durch das Gesetz vom 31.3.2004 gilt nun im gesamten Bundesgebiet ein einheitliches Mietrecht.

In diesem Rechtsgebiet können verständlicherweise Probleme sowohl auf Vermieterseite, als auch auf Mieterseite entstehen, die es zu bewältigen gilt. RA Niels Garbe, LLM (Aberdeen) von Ahlbory, Garbe & Partner kennt beide Seiten und setzt sich zuverlässig und kompetent für die jeweiligen Belange seiner Mandanten ein.

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