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Wer liebt sie nicht?
Köln, die wunderschöne Stadt am Rhein !

Karneval, der FC, Klüngel, die Herzlichkeit und noch viel mehr…

Aus diesem Grund vermietet manch einer ein Zimmer, ein Appartement oder eine Wohnung, gerne über beliebte Internet-Plattformen wie z.B. AirBnB, um anderen Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich selbst davon überzeugen zu können.
Für diese Übernachtungen, vorausgesetzt sie dienen touristischen und nicht beruflichen Zwecken, verlangt die Stadt Köln eine Kulturförderabgabe, die sich nach den Einnahmen aus der Vermietung berechnet.

Diese Einnahmen musste der Vermieter bisher der Stadt mitteilen und bekam daraufhin einen Bescheid mit der Höhe der zu zahlenden Abgabe zugeschickt conselho.

Doch was ist neu ab 2020?

Ab dem 01.01.2020 muss der Vermieter die Höhe der Abgabe selbst berechnen, sie bei der Stadt Köln anmelden und dann bezahlen. Ohne Bescheid. Ohne weitere Zahlungsaufforderung.

Das heißt praktisch für Sie:

  • Sie ermitteln Ihre touristisch bedingten Einnahmen für das erste Kalendervierteljahr (01.01.- 31.03.2020)
  • Sie berechnen die Höhe der Kulturförderabgabe selbst, indem Sie den Wert mit 5% multiplizieren
  • Sie melden diese bis spätestens zum 15. des Folgemonats bei der Stadt Köln an (hier: 15. April 2020)
  • Sie zahlen die Kulturförderabgabe bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (hier: 30. April 2020)
  • Sollten Ihnen im Nachhinein Fehler bei der Berechnung auffallen, können sie innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung Widerspruch einlegen

Weiterführende Informationen sowie Vordrucke zur Steueranmeldung finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln:

https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Gern stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung!

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