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Der Kaufvertrag inkl. AGB, kaufrechtliche Gewährleistung, Umtausch und Reklamation, Garantie, beinhaltet die verschiedenen Facetten des Kaufrechts. Während das deutsche Kaufrecht für Privatleute (C2C oder B2C-Geschäfte) nahezu ausschließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, statuiert das Handelsgesetzbuch (HGB) zahlreiche verschärfende Normen für Geschäftsleute (B2B-Geschäfte).

B2C bedeutet „Business to Consumer“, also Geschäfte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Hier nimmt das Gesetz an, der Verbraucher bewege sich etwas unsicherer auf dem Gebiet der Rechtsmaterie und müsse deshalb besonders geschützt werden kamagra gdje kupiti. Dazu bestehen beispielsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen oder besondere Regelungen zur AGB-Kontrolle. Der Unternehmer hingegen ist durch das Gesetz weniger geschützt. Ihn treffen die zugunsten der Verbraucher vorgeschriebenen Hinweispflichten und gesetzlichen Bestimmungen.

B2B steht dabei für „Business to Business“ und bezeichnet Handelsgeschäfte, die zwischen zwei Unternehmern geschlossen und abgewickelt werden. Unternehmern und v.a. Kaufleuten wird im deutschen Rechtssystem eine gewisse Rechtskenntnis unterstellt. Diese Annahme vorausgesetzt rechtfertigt letztlich das Handelsgesetzbuch, eine „FSK 18-Version“ des normalen Kaufrechts mit schärferen Regelungen und Bestimmungen.

Bei Ahlbory, Garbe & Partner sind im Bereich des nationalen Kaufrechts für Sie tätig: RA und StB Lars Ahlbory, LLM.(Brüssel) und RA Niels Garbe, LLM. (Aberdeen).

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