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Probleme und Schwierigkeiten bei der Vertragsgestaltung oder bei Gewährleistungsansprüchen können gerade im Handelsverkehr auch über nationale Grenzen hinweg auftreten. Fragen stellen sich, wie z pharmacieinde.com.B.: Welche nationale Gesetzesgebung findet Anwendung? Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten zuständig?

Solche und ähnliche Fragen werden seit dem 11. April 1980 größtenteils durch das UN-Kaufrecht, den United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) beantwortet. Wie im deutschen Recht hat auch im internationalen Kaufrecht der Verbraucherschutz Einzug gehalten. Deshalb ist auch hier die Unterscheidung zwischen C2C, B2C und B2B-Geschäften sinnvoll.

Bei Ahlbory, Garbe & Partner berät und vertritt Sie RA und StB. Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) oder RA Niels Garbe LLM. (Aberdeen) im Bereich des internationalen Kaufrechts, sowohl bei gewerblichen, als auch bei privatrechtlichen Fragestellungen.

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