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Die ständig wachsende Branche der Informationstechnologie sorgt dafür, dass sich auch das IT-Recht weiterentwickelt. Als Querschnittsmaterie relevanter Hauptrechtsgebiete erstreckt sich das IT-Recht auf:
1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
2. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien,
3. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien,
4. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
5. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Im Bereich des IT-Rechts sind bei Ahlbory, Garbe & Partner für Sie tätig: RA und StB Lars Ahlbory, LLM (Brüssel) und Niels Garbe, LLM (Aberdeen)

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