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Das internationale Steuerrecht befasst sich als Spezialgebiet des Steuerrechts mit den steuerrechtlichen Problemen, die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auftauchen können. Sowohl ein Einzelkaufmann, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft werden vor die Aufgabe gestellt, diese Probleme wirtschaftlich sinnvoll und in rechtmäßigem Rahmen zu lösen und den steuerrechtlichen Anforderungen, die an ein multinational tätiges Unternehmen gestellt werden, gerecht zu werden.
Hierbei geht es beispielsweise um das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), oder korrekt bezeichnet um das das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Mittels völkerrechtlichen Verträgen zwischen zwei Staaten soll vermieden werden, dass Unternehmen, die in diesen zwei Staaten mit Gewinnabsicht tätig sind, doppelt besteuert werden. Darüber hinaus bestehen Abkommen auf dem Gebiet der Amtshilfe und des Austausches von Auskünften. Diese treten vor allem vor dem Hintergrund der Diskussion über Steueroasen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung immer weiter in den Fokus der Öffentlichkeit.
Darüber hinaus geht es um Verrechnungspreise. Darunter versteht man diejenigen Preise, die zwischen verschiedenen grenzüberschreitenden Transaktionen eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns für innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen (z espanolfarm.com.B. Warenlieferungen, Lizenzen oder Darlehen) verrechnet werden und zu Gewinnallokationen führen können.

Bei Ahlbory, Garbe & Partner sind sowohl Dipl. Volkswirt und StB Ihnke WürtenbergRA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) und auch StB Peter Steinke Ihre geeigneten Partner für internationales Steuerrecht. Durch gezielten Einsatz personeller Ressourcen innerhalb der Kanzlei kann auch bei komplizierten Sachverhalten eine geeignete Lösung für Sie gefunden werden.

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