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Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) statuiert Regelungen, die sowohl Verbrauchern, als auch unerfahrenen Geschäftsleuten hinsichtlich Beweislastverteilung und Haftungstatbeständen zugute kommen. Der deutsche Gesetzgeber nimmt jedoch bei einem Kaufmann (oder einer Gesellschaft) an, dass er über die notwendigen Kenntnisse verfügt und eine derartige Privilegierung nicht benötigt. So beinhaltet das Handelsgesetzbuch (HGB) zahlreiche Ausnahmen und Haftungsverschärfungen gegnüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Fallstricke gilt es zu erkennen, um sich als Unternehmer rechtssicher im Geschäftsverkehr bewegen zu können.

Mit RA und StB Lars Ahlbory, LLM (Brüssel) übernimmt die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner seit vielen Jahren die Beratung und Vertretung von Mandanten im Bereich des Handelsrechts sklep.

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