Open/Close Menu Unternehmensgründung · Unternehmensnachfolge · Unternehmenssicherung

Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen eine breite Palette möglicher Rechtsformen, sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und entsprechend am Markt zu präsentieren. Zu den bekanntesten nationalen Personengesellschaften zählen die Partnerschaftsgesellschaft, die GbR, die OHG, die KG und die GmbH & Co KG sowie bei den Kapitalgesellschaften die Aktiengesellschaft und die GmbH.
Sowohl die Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform, als auch deren Gründung und Ingangsetzung sollte überlegt sein und professionell umgesetzt werden. Mit RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) bündelt die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner sowohl die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Steuern und Recht und bietet ferner auch einschlägige Erfahrungen im Bereich Personen- und Kapitalgesellschaften.

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