Open/Close Menu Unternehmensgründung · Unternehmensnachfolge · Unternehmenssicherung

Ist das Ziel der beabsichtigten Gesellschaft, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verfolgen, besteht die Möglichkeit zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins (g.e.V.) oder einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Diese Rechtsformwahl hat –sofern sie den Anforderungen der Abgabenordnung genügt- steuerbegünstigende Wirkungen, die sich für Sie lohnen können.
Die individuellen Interessen der Gesellschafter, bzw. den Vereinsmitgliedern einerseits und die Anforderungen des Finanzamts zur Erreichung des steuerbegünstigten Status andererseits, müssen jedoch sinnvoll zusammengeführt werden. Arbeitet man hier nicht genau genug, büßen die Gesellschafter an Handlungsspielraum ein oder die Gesellschaft unterliegt -nach Aberkennung des gemeinnützigen Charakters- den normalen steuerrechtlichen Regelungen.
Mit RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) bündelt die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner sowohl die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Steuern und Recht und bietet ferner auch einschlägige Erfahrungen im Bereich Personen- und Kapitalgesellschaften. Er berät Sie gerne, wie Sie mit Ihrer Gesellschaft den finanzamtlichen Anforderungen der Gemeinnützigkeit genügen, die gemeinnützige Gesellschaft gründen und dadurch von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

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