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Ein Teilbereich der Finanzwirtschaft eines Unternehmens wird als Finanzierung bezeichnet. Gemeint sind damit alle Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Das schließt sowohl Maßnahmen zur Beschaffung und Rückzahlung, aber auch die damit einhergehende Gestaltung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern ein.
In vielen Unternehmen wird die erhebliche Bedeutung der Finanzierung noch verkannt. Dabei bestehen Unternehmen grundsätzlich aus zwei Leistungssphären: Aus einem leistungswirtschaftlichen Bereich, der entwickelt, produziert, und verkauft; zum anderen aus dem finanzwirtschaftlichen Bereich, der den leistungswirtschaftlichen finanzieren sollte ohne Abhängigkeitsverhältnisse einzugehen.
Die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner hat dieses Problem erkannt und unterstützt Sie dabei, ein sinnvolles und strategisches Finanzierungs- und Anlagenmanagement aufzubauen und auf Dauer sicherzustellen.
Ihre erfahrenen Ansprechpartner bei Ahlbory, Garbe & Partner in diesem Bereich sind: Diplom Volkswirt und Steuerberater Ihnke WürtenbergSteuerberater und Rechtsanwalt Lars Ahlbory, LLM (Brüssel) und Rechtsanwalt Niels Garbe, LLM (Aberdeen).

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