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Mit dem Erbfall tritt der einzelne Erbe (Alleinerbe) bzw. mehrere Miterben (Erbengemeinschaft) automatisch und ohne weiteres Zutun in die rechtlichen Fußstapfen des Erblassers. Dabei gehen allerdings nicht nur alle Rechte, sondern auch die Pflichten des Erblassers auf den/die Erben über. Das bedeutet, dass die Erben sowohl das Vermögen, bestehende Verträge aber auch sämtliche Schulden des Verstorbenen übernehmen.

Bei Ahlbory, Garbe & Partner besitzt RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) besondere Expertise im Bereich Erbrecht. Er berät und vertritt Sie gerne in allen das Erbe betreffenden Themenbereichen.

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