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Abgesehen von den Erfordernissen der Selbstinformation, muss jeder Selbstständige, egal ob Freiberufler oder AG, gegenüber dem Finanzamt seine Einkünfte und Ausgaben glaubhaft darstellen können. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Einnahmeüberschussrechnung genügt oder eine Bilanz angefertigt werden muss.
Eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Unter Gegenüberstellung von Zuflüssen und Abflüssen ergibt sich der zu versteuernde Gewinn in Höhe des Differenzbetrages. Ein derartiges Vorgehen bietet sich in erster Linie für Kleingewerbetreibende und Freiberufler an.
Beim Erreichen gewisser Umsatzgrenzen oder dem Führen einer bestimmten Rechtsform wird hingegen die Bilanzierung obligat. Dabei werden Aktiva und Passiva gegenübergestellt und in differenten Konten geführt. Eine Bilanz mit doppelter Buchführung ist regelmäßig deutlich aufwändiger als die EÜR. Allerdings kann je nach Firmengröße und Gegenstand des Geschäfts eine Bilanzierung auch für jene nützlich sein, die dem Gesetze nach noch keine Bücher führen müssten, die dem Handelsbrauch entsprechen, wofür die Buchführung als solche standardmäßig über DATEV ermittelt wird.

Ihre erfahrenen Ansprechpartner bei Ahlbory, Garbe & Partner in diesem Bereich sind: Diplom Volkswirt und Steuerberater Ihnke WürtenbergSteuerberater und Rechtsanwalt Lars Ahlbory, LLM (Brüssel) und Steuerberater Peter Steinke.

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