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Eine steuerliche Betriebsprüfung hat die Aufgabe, die seitens des Unternehmers in den Steuererklärungen erklärten Einkünfte zu überprüfen. Der zuständige Betriebsprüfer ermittelt und beurteilt dabei bedeutsame Sachverhalte hinsichtlich Steuern (Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer) unter Hinzuziehen der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Betriebsprüfungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die betriebliche Sphäre dar, häufig mit finanziellen Folgen zu Lasten des Unternehmens. Grundsätzlich ist niemand vor einer solchen gefeit und meist enden sie mit einer Nachzahlung.
Es ist in der Regel zweckdienlich, eine Betriebsprüfung durch einen Steuerberater oder einen im Steuerrecht versierten Anwalt begleiten zu lassen. In jedem Fall ist ein solcher jedoch hinzuzuziehen, sobald während einer Betriebsprüfung ein strafrechtlicher Vorbehalt angesprochen wird oder die Steuerfahndung eingeleitet wird.

Ihre erfahrenen Ansprechpartner bei Ahlbory, Garbe & Partner in diesem Bereich sind: Diplom Volkswirt und Steuerberater Ihnke Würtenberg und Steuerberater Peter Steinke.

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