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Zum Bau- und Architektenrecht gehören sowohl vertragliche Gestaltungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer oder Architekt, als auch Verträge der Makler- und Bauträgerverordnung, Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträgen, sowie von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle an der Bauausführung Beteiligten. In der Praxis kommt es dabei häufig zu Vertragsänderungen, Vertragsverletzungen, Störungen des Bauablaufs oder gar zum Baustillstand.

Mit RA Niels Garbe, LLM. (Aberdeen) verfügt die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner über einen erfahrenen Ansprechpartner im Bereich Bau- und Architektenrecht, der Sie in allen diesbezüglichen Rechtsfragen beraten und vertreten kann.

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