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Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen die Geschäfte von Banken, die sich auf die Geschäftsverbindungen zwischen einer Bank und ihrem Kunden beziehen. Es umfasst Kerngeschäfte von Banken, etwa die Vermögensverwaltung und den Zahlungsverkehr, wie auch Kreditvergaben und Garantiegewinnung. Gesetzliche Grundlagen bilden vor allem das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das HGB (Handelsgesetzbuch). Weiterhin normieren viele Einzelgesetze das Rechtsverhältnis.

Das Kapitalmarktrecht beinhaltet ferner das Recht rund um die Ausgabe und den Handel von Finanzinstrumenten. Darunter versteht man im Einzelnen: Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, etc), Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und alle weiteren handelbaren Papiere, deren Erwerb i.d.R. der Kapitalanlage dienen soll. Das hinter den verschiedenen Anlegungsformen stehende Kapital kann dabei sowohl ein Unternehmenswert, eine Immobilie, oder auch ein geldwerter Vorteil sein.

Mit RA Niels Garbe, LLM. (Aberdeen) verfügt die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner über einen erfahrenen Ansprechpartner im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, der Sie in allen diesbezüglichen Rechtsfragen beraten und vertreten kann.

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