Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man dabei zwischen dem Individualarbeitsrecht (welches das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft) und dem Kollektivarbeitsrecht (welches das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite) regelt.
Mit RA Niels Garbe, LLM. (Aberdeen) als Fachanwalt für Arbeitsrecht, bietet die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner einen erfahrenen Spezialisten, der Sie in allen Rechtsfragen zum Arbeitsrecht beraten und vertreten kann.