Sanierungsgutachten nach IDW Standard 6 (angepasster Konzeptumfang für kleine und mittelgroßen Unternehmen (KMU’s))
Ein Sanierungsgutachten kann verschiedene Funktionen erfüllen: Es ist aber insbesondere für die Verhandlung mit Kreditgebern (Banken, Investoren, Warenkreditversicherern, sonstige Gläubigern) von regelmäßig entscheidender Bedeutung. Das Gutachten stellt das gesamte Unternehmen transparent dar und bewertet die Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens auf Basis einer unabhängigen Business-Plan Plausibilisierung objektivierend aus der Sicht eines neutralen Dritten. Auf Basis einer transparenten und objektivierten Darstellung kann neues Vertrauen in das Unternehmen aufgebaut werden. Außerdem gibt es der Geschäftsführung Rechtssicherheit über die Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens und die insolvenzrechtlichen Pflichten. Für Klein- und Mittelunternehmen besteht die Möglichkeit, in diesem Rahmen auf einen reduzierten Konzeptumfang abzustellen,
Was uns betrifft, sind wir bereit, Aufträge als unabhängiger Dritter durchzuführen, und Sanierungsgutachten nach IDW Standard 6 zu erstellen:
– die Business-Planung (GuV, Bilanz und Cashflow) der nächsten drei Geschäftsjahre zu plausibilisieren,
– den mittelfristigen Finanzierungsbedarf zu ermitteln,
– für die Verhandlungen mit Kreditgebern und Investoren eine transparente und unabhängige Basis zu haben,
– Rechtssicherheit für die Geschäftsführung herzustellen.
Dabei wird entsprechend den Vorgaben des IDW Standard 6 vorgegangen:
1) Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
Hier erfolgt eine umfassende Darstellung des Unternehmens, insbesondere:
- – Gesellschaftsrechtliche Struktur und wesentliche historische Entwicklungen
- – Produkte, Kunden, Standorte
- – Umsatzstruktur
- – Organisationsstruktur
- – Strategische Positionierung in Markt & Wettbewerb
- – Wesentliche Verträge
2) Historische und aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Wirtschaftliche Entwicklung des aktuellen sowie der letzten zwei Geschäftsjahre
– Analyse der Ertragskraft
– Analyse der Bilanzentwicklung
– Analyse der Cashflow-Entwicklung
– Aktueller Finanz- und Liquiditätsstatus sowie kurzfristige Liquiditätsvorschau (13 Wochen)
3) Krisenursachen und –verlauf
Hier werden die Ursachen untersucht, die zur aktuellen Krise geführt haben:
– Strategische Krisengründe (zum Beispiel Marktbearbeitung, Produkte)
– Operative Krisengründe (leistungswirtschaftlich)
– Finanzwirtschaftliche Krisengründe (Finanzierungsstruktur)
– Stakeholder-Krisengründe (zum Beispiel Gesellschafterwechsel)
4) Sanierungskonzept und Maßnahmenplanung
Ausgehend von den Krisengründen wird analysiert, ob das Sanierungskonzept und die geplanten Maßnahmen diese Krisengründe beseitigen können:
– Leitbild des sanierten Unternehmens
– Sanierungshebel und -einzelmaßnahmen
– Kurz- und mittelfristige Maßnahmen
– Maßnahmenumsetzung (zum Beispiel Projektmanagement)
5) Business-Plan-Plausibilisierung
In diesem Schritt erfolgt die Verprobung der Business-Planung (GuV, Bilanz und Cashflow) des Unternehmens hinsichtlich:
– Betriebswirtschaftlicher Plausibilität der integrierten Planung
– Plausibilität und Realisierbarkeit der getroffenen Annahmen der Business Planung
– Abbildung des geplanten Sanierungskonzeptes sowie der geplanten Maßnahmen in der integrierten Business Planung
– Beurteilung der geplanten Entwicklung der Ertragskraft (GuV)
– Beurteilung der geplanten Entwicklung der Verschuldungssituation (Bilanz)
– Beurteilung des geplanten Finanzierungsbedarf (Cash Flow)
– Analyse von Chancen und Risiken
6) Stellungnahme zur Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit
Basierend auf der integrierten Beurteilung aller vorangehenden Arbeitsschritte werden in einer abschließenden Stellungnahme die folgenden Fragen beantwortet:
1. Fortführungsfähigkeit:
Ist das Unternehmen auf Basis der Business Planung überwiegend wahrscheinlich in der Lage, seinen zukünftig bestehenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (gesicherte Liquidität/ going concern)?
Verfügt das Unternehmen auf Basis der Business Planung überwiegend wahrscheinlich über ein positives Netto-Reinvermögen unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten (keine Überschuldung).
2. Sanierungsfähigkeit:
Ist das Unternehmen in der Lage, eine wettbewerbsfähige Position zu erzielen? Ist das Unternehmen in der Lage, eine nachhaltig positive branchenübliche Profitabilität zu erwirtschaften?
7) Mindestanforderungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU)
Da bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen der Konzepterstellungsaufwand die dort vorhandenen Möglichkeiten übersteigt, ist im vorgegebenen Rahmen eine abgespeckte Variante zulässig, die sich an den folgenden Maßstäbe der BGH-Rechtsprechung zu orientieren hat:
- die Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage erfolgt im Rahmen der Wirtschaftsbranche einschl. Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
- Analyse von Krisenstadium und Krisenursachen,
- Schlüssiges und tragfähiges Konzept als Leitbild oder Geschäftsmodell, dessen Realisierung bereits begonnen hat,
- Klar definierte Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenzgründe und Bewältigung der Krise, die objektiv dafür geeignet sind, das Unternehmen in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren,
- Aussagen zur Unternehmensfortführung und zu Insolvenzgründen,
- Integrierte Unternehmensplanung basierend auf transparenten Prämissen,
- dem Ersteller des Sanierungskonzeptes lagen die erforderlichen Buchhaltungsunterlagen vor,
- Zustimmungserklärung Geschäftsleitung
Im Ergebnis heißt das, dass für KMU eine weniger umfangreiche und Berichterstattung zulässig sind als beim Vollgutachten. Eine solche Einschränkung der Aufgabenstellung ist aber bei der Beschreibung des Aufgabenumfanges deutlich zu machen. Insofern es sich nicht um ein vollständiges Sanierungskonzept handelt, da einzelne Teilbereiche nicht bearbeitet werden, muss der erstellte Bericht als eine lediglich teilweise Anwendung des IDW S6 durch Angabe der nicht bearbeiteten Bestandteile explizit gekennzeichnet werden (Hinweis auf Alexander Sprick, Sanierungskonzepte nach IDW Standard 6, Hamburg 2013).