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Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Miteinander durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Durch den geschlossenen Konsens verpflichten Sie sich, etwas zu tun, zu dulden, oder zu unterlassen. In Anbetracht dessen wird schnell klar: Der Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung muss beidseits gewollt, wohl überlegt und eindeutig sein. Unter Umständen ist es jedoch nicht einfach, das theoretisch Vereinbarte auch juristisch wasserdicht zu formulieren. Oder aber es treten im Nachhinein Streitigkeiten hinsichtlich Auslegung oder Reichweite des Vertrages auf.

In solchen Fällen bietet Ihnen Ahlbory, Garbe und Partner mit RA und StB Lars Ahlbory, LLM. (Brüssel) oder auch RA Niels Garbe, LLM. (Aberdeen) die Möglichkeit, sowohl die Vertragsgestaltung, als auch Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben können, durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Juristen begleiten zu lassen. In diesem Zusammenhang zeichnet sich die Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner in besonderem Maße durch ihr multilinguales Angebot aus, das neben DeutschEnglisch und Französisch auch NiederländischTürkisch und Russisch umfasst.

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