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Während das traditionelle Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung) vordergründig die Vergangenheit beleuchtet, bietet die Planungsrechnung einen zukunftsbezogenen Ansatz, um künftige betriebliche Entscheidungen quantitativ vorzubereiten und ist damit als Prognose-Rechnung zu verstehen.

Die erforderlichen Daten zur Planungsrechnung werden u.a. aus der Buchführung und der Kosten- und der Leistungsrechnung gewonnen. Erfahrungsgemäß ist es für viele Unternehmer schwierig, in sich konsistente Planungen zu erstellen oder Umsätze eines Produktes zu schätzen. Solche Anforderungen ergeben sich in aller Regel bei Finanzierungsvorhaben, Unternehmensgründung, oder bei einem Unternehmenskauf.

Die Partner der Kanzlei Ahlbory, Garbe & Partner sind allesamt erfahrene Spezialisten in ihren Tätigkeitsbereichen. Eine von Ihnen benötigte Planungsrechnung kann somit auch fachübergreifend beleuchtet werden. Denn durch eine professionelle Bündelung der Kompetenzen und Kenntnisse durch routinierte Zusammenarbeit wird die Beratungsqualität in besonderem Maße gestärkt und das Ergebnis optimiert. Überzeugen Sie sich selbst sklep.

Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Ahlbory, Garbe & Partner in diesem Bereich ist: Diplom Volkswirt und Steuerberater Ihnke Würtenberg.

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